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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Van Soest Und Zulic GbR (SOLUMONDO.de)

Teil 1: Allgemeine Bestimmungen (Geltungsbereich & Vertragsschluss)
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Van Soest Und Zulic GbR, Gohrstr. 71H, 47475 Kamp-Lintfort (nachfolgend „Verkäufer“ oder „SOLUMONDO“) und dem Kunden geschlossen werden. (2) Das SOLUMONDO-Ökosystem umfasst Verkäufe über die Hauptplattform SOLUMONDO.de, angebundene Streamer-Shops (Clones), Bestellungen via QR-Code in stationären Partnerfilialen sowie Verkäufe auf stationären Vertriebsveranstaltungen (Home-Partys). (3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB von Unternehmern werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragspartner & Vertragsschluss (1) Der Kaufvertrag kommt in jedem Fall – unabhängig vom genutzten Vertriebskanal (Streamer, B2B-Partner, QR-Code) – ausschließlich mit der Van Soest Und Zulic GbR zustande. (2) Online-Shop / QR-Code: Die Präsentation der Waren stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Durch Anklicken des kostenpflichtigen Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. (3) Home-Partys: Der Vertrag (Außergeschäftsraumvertrag) kommt durch die Unterzeichnung des physischen Bestellformulars oder die Bestätigung der digitalen Bestellmaske vor Ort zustande.

Teil 2: Spezifische Bestimmungen für Verbraucher (B2C)

§ 3 Ausschluss des Fernabsatzrechts bei stationärer Begutachtung (QR-Code-Bestellungen) (1) Bestellt der Kunde Waren über einen von unseren B2B-Partnern bereitgestellten QR-Code innerhalb von stationären Geschäftsräumen, nachdem er vor Ort die Möglichkeit hatte, ein Ausstellungsstück oder Muster der Ware physisch zu begutachten, handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB. (2) In diesen Fällen der vorherigen physischen Begutachtung findet das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge keine Anwendung. Ein Umtausch wegen Nichtgefallen ist ausgeschlossen.
§ 4 Widerrufsrecht, Wertersatz & Kostentragungspflicht (1) Bei regulären Fernabsatzverträgen und Außergeschäftsraumverträgen steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. (2) Ausschluss des Widerrufsrechts (§ 312g Abs. 2 BGB): Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist. (3) Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung (oder auf einer Home-Party zur Demonstration) entfernt wurde (z. B. In-Ear-Kopfhörer, Kosmetika, getragene Textilien). (4) Rücksendekosten: Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren vollständig selbst. Wir bieten keine kostenlosen Retourenlabels an. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können (Speditionsware), werden die Rücksendekosten auf höchstens 150,00 EUR geschätzt und sind vom Verbraucher zu tragen. (5) Wertersatz bei Kratzern und Nutzung: Der Verbraucher hat für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufzukommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist. Hierzu zählen ausdrücklich: Das Abziehen werkseitiger Schutzfolien bei elektronischen Geräten, das Beschädigen von Originalverpackungen bei Sammler- und Geschenkartikeln sowie Tragespuren oder Geruchsbildung bei Textilien, die über eine kurze Größenanprobe hinausgehen. In diesen Fällen behält sich der Verkäufer vor, einen Wertersatz von bis zu 100 % des Kaufpreises geltend zu machen und vom Erstattungsbetrag abzuziehen.
§ 5 Zahlung, Zahlungsverzug & Forderungsmanagement (1) Der Kaufpreis ist sofort nach Vertragsschluss fällig. (2) Nach Ablauf von 30 Tagen ab Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung befindet sich der Kunde automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Einer gesonderten Mahnung bedarf es hierfür nicht. (3) Das Forderungsmanagement von SOLUMONDO ist vollständig automatisiert. Im Verzugsfall übergibt der Verkäufer offene Forderungen ausnahmslos an einen externen Inkassodienstleister oder Rechtsbeistand. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten (Mahngebühren, Inkassokosten, Anwalts- und Gerichtskosten) sind als Verzugsschaden in voller Höhe vom säumigen Kunden zu tragen. Kulanzregelungen sind systemseitig ausgeschlossen.

Teil 3: Spezifische Bestimmungen für Unternehmer (B2B, Marktplatz, Streamer & Händler)
§ 6 Marktplatz-Integration & Haftungsfreistellung durch B2B-Partner (1) B2B-Partner (Handelsvertreter, Ladenbesitzer, Streamer), die eigene Produkte, Warenbestände oder Dienstleistungen über die Infrastruktur von SOLUMONDO anbieten, garantieren vollumfänglich, dass diese Waren frei von Rechten Dritter sind, keine Markenrechte verletzen und allen geltenden EU-Richtlinien (inkl. Produktsicherheitsgesetz, CE-Kennzeichnung) entsprechen. (2) Absolute Freistellung: Der B2B-Partner stellt die Van Soest Und Zulic GbR von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Endkunden, Behörden und Wettbewerber) auf erstes Anfordern frei, die aus dem Verkauf, der Bewerbung oder der Nutzung der vom Partner eingespeisten Produkte resultieren. Dies umfasst zwingend alle Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten nach RVG) sowie sämtliche Schadenersatzansprüche aus der Produkthaftung.
§ 7 Strenge Rügepflicht für gewerbliche Käufer (§ 377 HGB) (1) Bezieht ein Unternehmer (z. B. Streamer, Ladenbesitzer) Waren oder Werbematerialien (Zertifikate, Ausstellungsstücke) über SOLUMONDO, gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Ein Widerrufsrecht wegen Nichtgefallen ist im kaufmännischen Verkehr vollständig ausgeschlossen. (2) Der gewerbliche Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind SOLUMONDO innerhalb von 24 Stunden nach Zustellung schriftlich per E-Mail und zwingend unter Beifügung von aussagekräftigem fotografischem Beweismaterial anzuzeigen. (3) Versäumt der Unternehmer diese Rügefrist, gilt die Ware als genehmigt. Spätere Reklamationen hinsichtlich offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.
§ 8 Markenschutz, Verhaltenspflichten & Vertragsstrafe für Partner (1) Inhaber von SOLUMONDO-Gründerzertifikaten, Streamer und stationäre Vertriebspartner verpflichten sich, die Marke und das Solu-Commerce-Vertrieb-Ökosystem vor Rufschädigungen zu schützen. Die ausgegebenen Zertifikate sind untrennbar an die Steuernummer des jeweiligen Partners gebunden und dürfen nicht an Dritte übertragen oder weiterverkauft werden. (2) Es ist den Partnern im Rahmen ihrer Tätigkeit für SOLUMONDO strengstens untersagt:
Falsche oder irreführende Lieferzeiten gegenüber Endkunden zu kommunizieren.
Eigenmächtige Rabatte, Retouren-Zusagen oder Kulanzentscheidungen zu Lasten der Van Soest Und Zulic GbR zu treffen.
Konkurrenzprodukte oder Affiliate-Links direkter Mitbewerber (z.B. Drittanbieter-Solu-Commerce-Vertrieb-Plattformen) im unmittelbaren räumlichen oder digitalen Umfeld der SOLUMONDO-Präsenz (gleicher Stream, gleiches Regal, direkt verlinkte Profile) zu bewerben oder zu vertreiben. (3) Vertragsstrafe: Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus Abs. 1 und 2 dieses Paragraphen verpflichtet sich der B2B-Partner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR an die Van Soest Und Zulic GbR. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden, konkret nachweisbaren Schadensersatzes bleibt von dieser Vertragsstrafe unberührt.

Teil 4: Schlussbestimmungen
§ 9 Anwendbares Recht & Gerichtsstand (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. (2) Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers (Kamp-Lintfort). (3) Die EU-Kommission stellte bis zum 20.07.2025 eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Da diese Plattform außer Betrieb genommen wurde, entfällt die Verlinkungspflicht. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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